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Fachpsychiatrische Gutachten

Neben unserer therapeutischen Arbeit stellen wir unsere psychiatrische Fachkompetenz auch in den Dienst der Justiz.

Wir erstellen unabhängige und fundierte fachpsychiatrische Gutachten im Auftrag verschiedener Amtsgerichte. Diese Gutachten sind eine wichtige Entscheidungsgrundlage für rechtliche Verfahren und dienen dem Schutz und der Sicherung der Rechte betroffener Personen.

Unser Schwerpunkt liegt auf folgenden Bereichen:

  • Betreuungsrecht:
    Beurteilung der Notwendigkeit einer gesetzlichen Betreuung und Feststellung des Umfangs notwendiger Aufgabenkreise (z.B. Vermögenssorge, Gesundheitssorge).
  • Unterbringungen:
    Stellungnahmen zur Frage, ob eine unfreiwillige Unterbringung zum Schutz der Person oder Dritter erforderlich ist.
  • Unterbringungsähnliche Maßnahmen:
    Bewertung von Maßnahmen in psychiatrischen Krankenhäusern, Pflege- oder Heimeinrichtungen, die die Freiheit einschränken (z.B. Fixierungen oder Bettgitter), jedoch für den Schutz der betroffenen Person oder Dritter erforderlich sind.
  • Darüber hinaus übernehmen wir die Erstellung von Gutachten zu den medizinischen Voraussetzungen einer Zwangsbehandlung. Auch in diesen Fällen prüfen wir sorgfältig die jeweiligen Umstände, um eine fundierte und unabhängige Beurteilung sicherzustellen.
  • Auch Gutachten zur Geschäftsfähigkeit und Testierfähigkeit sowie speziell Gutachten im Rahmen von Nachlassverfahren zählen zu unseren Kompetenzen.

Wir stehen somit in vielfältigen rechtlichen Fragestellungen zur Verfügung und bringen unsere Expertise gezielt in die Entscheidungsfindung ein. Wir gewährleisten dabei stets höchste Neutralität, Sorgfalt und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben.

Die Vergütung für die Erstellung fachpsychiatrischer Gutachten erfolgt entsprechend den Vorgaben des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).